Wohnanlage

Oberdorfer Strasse Langenargen

Baubeschreibung

Allgemeiner Teil

Die nachstehende Baubeschreibung ist maßgebend für die Bauausführung des Projektes. Sie bestimmt die Lieferungs- und Leistungspflichten des Bauherrn und ist die Grundlage jedes Kaufvertrages. Die Baumaßnahme umfasst drei Wohngebäude mit 8, 8 und 7 Wohneinheiten (WE) und einer Tiefgarage. Die Gebäudeform und die Gestaltung der Zugänge und Fassaden sind jeweils durch die Gesamtanlage bestimmt. Der Bauherr muss sich grundsätzlich bei der Ausführung des Bauwerks an die Baubeschreibung halten. Änderungen der Bauausführung entgegen den Bauplänen und der Baubeschreibung sind zulässig, soweit sie aufgrund technischen Fortschritts oder behördlicher Forderungen geboten sind. Sie dürfen den Wert der Bauleistung jedoch nicht mindern. Alle Preise in der Baubeschreibung sind einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Die Übergabe des Hauses an den Erwerber erfolgt endgereinigt. Alle Sonderwünsche müssen vom Käufer zusätzlich bestellt und bezahlt werden und sind über den Bauherrn bzw. dessen bevollmächtigten Architekten abzurechnen. Der Änderungszuschlag beträgt 15% der Kosten des Änderungswunsches. Die im Prospekt, im Baugesuch, und in den Plänen eingetragenen Möblierungen bzw. Küchen usw. dienen nur zur Veranschaulichung und sind in den Leistungen nicht enthalten. Dies gilt auch für die auf den Plänen dargestellte Bepflanzung der Außenanlagen, Hauszugangswege und evtl. Stützmauern, sofern sie nicht in der Baubeschreibung als Bauausführung genannt sind.

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